Landkreisverwaltung: Geschichte

Landräte und Oberamtmänner

Landräte und Landrätinnen werden in Baden-Württemberg durch den Kreistag gewählt. Eine Wahlperiode beträgt acht Jahre.
Der Landrat / die Landrätin hat den Vorsitz im Kreistag, ohne eigenes Stimmrecht, und ist Leiter der gesamten Kreisverwaltung.
Der im Landkreis Tübingen amtierende Landrat Joachim Walter ist seit 2013 Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg und seit 2014 Vizepräsident des Deutschen Landkreistags.

Von 1759 bis 1928 hieß die Amtsbezeichnung Oberamtmann für die Leitung eines württembergischen Oberamts, seit 1928 wird die Bezeichnung Landrat verwendet. Seit 1934 ist die Bezeichnung Kreis für die Verwaltungseinheit eingeführt.

Übersicht Landräte und Oberamtmänner

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